Dein Anforderungsprofil:

  • Technisches Interesse und Ehrgeiz
  • Handwerkliches Geschick
  • Interesse an Mathematik, Physik, IT

Deine Ausbildungsinhalte:

  • Fertigung von elektronischen Steuerungsanlagen
  • Entwicklung von Schaltungen und Steuerungen
  • Programmierung von speicherprogrammierbaren Steuerungen (Siemens S7/TIA)
  • CAD, rechnerunterstütztes Zeichnen und Konstruktion von Elektro-Schaltplänen
  • Prüfung und Inbetriebnahme der Logistiksysteme vor Ort beim Kunden zum Lehrzeitende
  • 3 1/2 Jahre Ausbildungsdauer mit Berufsschule im Block in Weiden

Wir bilden aus, um Dir langfristig gute Entwicklungsmöglichkeiten in unserem Unternehmen zu geben.

Na, Interesse geweckt? 

Dann sende uns Deine vollständige Bewerbung (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf sowie Zeugnisse) an bewerbung@sitlog.de, z. Hd. Herrn Wolfgang Hausner. 

Natürlich hast du auch vorab die Möglichkeit dir einen Einblick durch ein Praktikum zu verschaffen.

Lerne unseren Betrieb kennen!

Betriebsbesichtigung jederzeit nach Anmeldung möglich!

Anmeldung unter info@sitlog.de oder +49 9602 94490-0

Wir bieten unter anderem folgende Benefits

  • erhöhte Ausbildungsvergütung

  • Bonuskarte

  • 30 Tage Jahresurlaub

  • innerbetriebliche Vorbereitungen auf die Prüfungen

  • Prämien für schulische Leistungen und Prüfungen

  • Zuschuss Mittagessen

Wir bieten unter anderem folgende Benefits

  • erhöhte Ausbildungsvergütung

  • Bonuskarte

  • 30 Tage Jahresurlaub

  • innerbetriebliche Vorbereitungen auf die Prüfungen

  • Prämien für schulische Leistungen und Prüfungen

  • Zuschuss Mittagessen

Hinweis zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit der Texte verwenden wir bei Per­so­nen­be­zeich­nun­gen und per­so­nen­be­zo­ge­nen Hauptwörtern auf dieser Website für ein allgemeingültiges Verständnis die männliche Form (generisches Maskulinum). Entsprechende Begriffe meinen ausdrücklich im Sinne der Gleichbehandlung grund­sätz­lich alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts und hat nur redaktionelle Gründe. Sie beinhaltet keine Wertung, d. h. sie ist keinesfalls dem Ausdruck nach als Geschlechterdiskriminierung oder als eine Verletzung des Gleich­heits­grund­sat­zes misszuverstehen.